Seit 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen

15.11.2009
Aktuelles >>

Wohnung, Haus oder Garten modernisieren - 1.200,00 Euro sparen

20 Prozent von maximal 6.000,00 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen - also bis zu 1.200,00 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).

Voraussetzungen für den Steuerbonus:

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovier-ungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Dies sind beispielsweise:

Erforderliche Nachweise für den Steuerbonus:

Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen müssen durch eine Rechnung des Handwerkers nachgewiesen werden. Materialkosten sind nicht begünstigt. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Die unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers muss nachgewiesen werden (z. B. durch Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Verrechnungsscheck ...). Barzahlungen werden nicht begünstigt.

Wann und wo gibt es den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen und Zahlungsnachweise des betreffenden Jahres beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

 

 

 

 

Zurück













 


 

Webdesign: www.ChristianReuter.net | Impressum | Intern